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Strafrecht

In keinem anderen Bereich machen Beschuldigte so schnell grobe Fehler, dass sie später fast nicht mehr korrigierbar sind. So werden die meisten Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich schon bei der ersten Vernehmung als Beschuldigter bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten zu lassen:

  • Begleitung im Ermittlungsverfahren
  • Akteneinsicht
  • Strafverteidigung in Jugend-, Erwachsenen- oder Steuerstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
  • Nebenklagevertretung
  • Strafvollstreckung
  • Revisionen in Strafsachen
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