Anwaltskosten
Die anwaltliche Vergütung bemisst sich grundlegend nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bei einer außergerichtlichen Beratung bemessen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage einer abzuschließenden Vergütungsvereinbarung. Diese hat den Vorteil, dass die Vermögenssituation des Mandanten besser berücksichtigt werden kann.
Der Rechtssuchende hat die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Beratungshilfe bzw. der Prozesskostenhilfe erstattet zu bekommen. Letztere wird vom Staat bei Klagen vor Gericht gewährt, unabhängig von Kläger- oder Beklagtenposition. Allerdings werden nur die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts, nicht dagegen die Kosten des gegnerischen Anwalts vom Staat übernommen und dies nur, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und die privaten Mittel des Mandanten nicht genügen.
Zudem besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder der Kostentragung durch die Gegenseite sowie nicht zuletzt der Möglichkeit einer Prozessfinanzierung.